Gesetzgebungsverfahren
Am 18.9.2020 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen, mit dem weitere finanzielle Mittel für die Modernisierung der Krankenhäuser bereitgestellt werden sollen. Der Bundesrat hat das Gesetz am 9.10.2020 gebilligt.
Ziele des Krankenhauszukunftsgesetzes
Ziel des KHZG ist es, mit einem umfassenden Investitionsprogramm verstärkt in die Ausbesserung der digitalen Infrastruktur und der Notfallversorgung der Krankenhäuser zu investieren. Auch sind Mittel für Maßnahmen zur Förderung der IT-Sicherheit vorgesehen. Zur Umsetzung des KHZG beabsichtigt der Bund einen sog. Krankenhauszukunftsfond (KHZF) beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einzurichten, der mit 3 Mrd. Euro aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgestattet ist und neben den bereits bestehenden Krankenhausstrukturfond (KHSF) tritt. Auch die Länder sowie die Krankenhausträger sollen sich mit weiteren 1,3 Mrd. Euro an dem neuen Investitionsprogramm beteiligen. So steht für den KHZF ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Mrd. Euro zur Verfügung.
Mit dem KHZG wird das am 3.6.2020 beschlossene Konjunkturpaket zur Stärkung der Krankenhäuser („Zukunftsprogramm Krankenhäuser“) umgesetzt. Welche Krankenhäuser Fördermittel bewilligt bekommen, wird von den Bundesländern entschieden. Ab dem 1.1.2021 sollen die ersten Gelder ausgezahlt werden.
Die Finanzierung von Investitionen im Krankenhausbereich ist nach dem Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung grundsätzlich Aufgabe der Länder. Aufgrund der rückläufigen Investitionen der Länder in die digitale Infrastruktur und die moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser sah sich der Bund jedoch in der Pflicht, dringend erforderliche Veränderungen in diesem Bereich mit dem KHZF voranzutreiben.
Mit dem niedrigen Finanzierungsanteil der Länder bzw. der Krankenhausträger soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, sich tatsächlich an entsprechenden Maßnahmen zu beteiligen.
Zentrale Inhalte des KHZG
Schwerpunktmäßig hat das KHZG zum Ziel, die digitale Infrastruktur und die moderne Notfallversorgung zu verbessern. Weitere Neuerungen betreffen die finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser für die zukünftige Bewältigung der COVID-19-Pandemie.
Unterstützt werden insb. notwendige Investitionen in „die technische und insb. die informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen“ sowie in „die digitale Infrastruktur zur Förderung der internen, innersektoralen und sektorenübergreifenden Versorgung von Patientinnen und Patienten“. Zu letzterem zählt insb. die Förderung
- der Ablauforganisation,
- der Kommunikation,
- der Telemedizin,
- der Robotik,
- der Hightechmedizin und
- der elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen.
Verankert sind diese Neuerungen in § 14a KHG. Was förderungsfähige Vorhaben sind, wird in § 19 KHG konkret - allerdings nicht abschließend - aufgelistet. Festzuhalten ist, dass Digitalisierungsvorhaben rund um den Krankenhausaufenthalt eines Patienten für die Bewilligung eines Förderantrags im Vordergrund stehen.
Auch im Hinblick auf die finanzielle Bewältigung der COVID-19-Pandemie sieht das KHZG Neuerungen vor. Es ist davon auszugehen, dass Krankenhäuser bis Ende dieses Jahres und über das Jahr 2020 hinaus ihren vollen Regelbetrieb nicht wieder aufnehmen können und auf weitere finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Für die Mehrkosten, die infolge der Behandlung von COVID-19-Patienten entstehen, die zwischen dem 1.10.2020 und dem 31.12.2021 aufgenommen werden, können nunmehr krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden. Vergangene Evaluierungen haben gezeigt, dass die finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie von Krankenhaus zu Krankenhaus unterschiedlich ausfallen, weshalb das KHZG die Vergabe der finanziellen Mittel stärker an den krankenhausindividuellen Bedarf ausrichtet. Für Corona-bedingte Mehrkosten, wie die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, sollen ebenfalls krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.
Evaluation für mehr Klarheit
Die Förderung des KHZF soll zum 30.6.2021 und zum 30.6.2023 evaluiert werden, um den digitalen Fortschritt bei den Krankenhäusern feststellen und bewerten zu können. Ermittelt werden soll ferner, inwieweit die Förderung Anreize für die übrigen Krankenhäuser geschaffen hat, sich an dem Investitionsprogramm zu beteiligen.
Ausblick
Die COVID-19-Pandemie hat bereits zu Beginn des Ausbruchs erkennen lassen, wie wichtig ein leistungsfähiges Gesundheitswesen ist. Dazu zählt auch die Ausstattung eines Krankenhauses auf einem aktuellen digitalen sowie technischen Stand. Das KHZG bietet eine Chance, den Krankenhäusern zügig finanzielle Mittel zukommen zulassen, um akuten Rückständen in diesem Bereich effektiv zu begegnen und in der noch andauernden Krisenlage, aber auch für den Normalbetrieb, gut aufgestellt zu sein.
Hinweis: Mehr zum aktuellen Stand der Umsetzung finden Sie hier.