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Bitcoin & Co. – Besteuerung von Kryptowährungen

Die Be­steue­rung von Kryp­towährun­gen (oder „vir­tu­el­len Währun­gen“) stellt so­wohl An­le­ger als auch die Fi­nanz­ver­wal­tung vor neue Her­aus­for­de­run­gen. Zwar sind ei­nige grund­le­gende Fra­ge­stel­lun­gen rund um die Steu­er­pflicht von Krypto-As­sets zwi­schen­zeit­lich geklärt. Neuere Er­schei­nungs­for­men des De­cen­tra­li­zed Fi­nance wie Sta­king, Len­ding oder Li­qui­dity Mi­ning wer­fen den­noch zahl­rei­che Fra­gen auf. Da­bei be­dingt die Viel­falt an mögli­chen Aus­ge­stal­tun­gen von Kryp­towährun­gen und die un­ter­schied­li­chen Möglich­kei­ten der Einkünf­te­er­zie­lung, dass eine pau­schale Aus­sage über die steu­er­li­che Be­ur­tei­lung grundsätz­lich nicht ge­trof­fen wer­den kann. Viel­mehr zeigt un­sere Er­fah­rung: Es kommt auf den Ein­zel­fall an.

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