Was die Kündigung per Knopfdruck bedeutet, warum der Kündigungsbutton eingeführt wurde, wie er ausgestaltet sein muss, welche Verträge betroffen sind und ob er etwas bringt - auf diese fünf Fragen gibt Laurent Meister, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in unserer Videoreihe fünf Antworten. Weitere Infos gibt es hier zum Nachlesen.
Der Kündigungsbutton wird mit der Einführung des neuen § 312k BGB im Online-Geschäftsverkehr ab 01.07.2022 Pflicht.
Kündigungen von online abgeschlossenen Dauerschuldverträgen, etwa Fitnessstudioverträge, Streaming-Angebote, Zeitschriftenabonnements, Versicherungen, Energie- oder Telekommunikationsverträge waren bislang zumeist nicht oder nur umständlich möglich, da eine Kündigung häufig per Brief erfolgen musste oder die Informationen zur Kündigung auf den jeweiligen Websites schlecht auffindbar waren. Das führte in vielen Fällen zu automatischen Vertragsverlängerungen.
Mit der Änderung sollen Verbraucher nun vor ungewollten Langzeitverträgen geschützt werden und der Wettbewerb erhöht werden. Mit dem Kündigungsbutton soll die Kündigung für Verbraucher transparenter gestaltet werden. Die Kündigung wird an die einfache Vorgehensweise einer Online-Bestellung angeglichen. Damit können künftig Dauerschuldverhältnisse im elektronischen Geschäftsverkehr genauso einfach beendet werden, wie sie abgeschlossen wurden.
Der Gesetzgeber macht den Unternehmen auch konkrete Vorgaben an das Aussehen und die Platzierung des Kündigungsbuttons. Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, eine gut lesbare Kündigungsschaltfläche auf ihrer Webseite zu implementieren, die mit nichts anderem als den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Der Kündigungsbutton muss ständig verfügbar, unmittelbar erreichbar und leicht zugänglich sein. Zudem muss der Verbraucher unmittelbar auf eine Bestätigungsseite gelangen, auf der er weitere Angaben zu seiner Kündigung vornehmen können muss. So muss der Verbraucher die Möglichkeit haben, Angaben zur Art und Zeitpunkt der Kündigung, der eindeutigen Bezeichnung seines Vertrags sowie seiner Identifizierbarkeit und schnellen elektronischen Erreichbarkeit zu machen bevor er auf einen Bestätigungsbutton klicken kann, der mit der Aufschrift „Jetzt kündigen“ oder einer vergleichbaren deutlichen Formulierung betitelt ist. Der Verbraucher muss seine Kündigungserklärung mit Angaben von Datum und Uhrzeit speichern können. Zudem muss der Unternehmer den Eingang der Kündigungserklärung unmittelbar bestätigen.
Auch bereits bestehende Verträge, sog. „Altverträge“, sind von den Neuregelungen einer Online-Kündigung nicht ausgenommen. Betroffen sind somit auch Verträge im elektronischen Rechtsverkehr, die vor dem 01.07.2022 abgeschlossen wurden.
Hinweis: Setzen die betroffenen Unternehmen die geforderten Kündigungsschaltflächen und Bestätigungsseiten nicht rechtzeitig bis zum 01.07.2022 um, können betroffene Verbraucher entsprechende Verträge jederzeit - und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - ordentlich kündigen.
Hinweis: Weitere Informationen zu den Änderungen im Kaufrecht aufgrund des Gesetzes für faire Verbraucherverträge finden Sie hier.
Bearbeitungsstand: 15.06.2022