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Steuerberatung

Künftige Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Die OECD veröff­ent­lichte am 31.5.2019 ihr Ar­beits­pro­gramm zur künf­ti­gen Be­steue­rung der di­gi­ta­len Wirt­schaft. Die­ses wurde auf dem Tref­fen der Fi­nanz­mi­nis­ter der G20-Staa­ten am 8.6.2019 in Ja­pan ge­bil­ligt. An­ge­strebt wird dem­nach eine kon­sens­ba­sierte Lösung, zu der es Ende 2020 einen Ab­schluss­be­richt ge­ben soll.

Ein­zelne Staa­ten ha­ben im Rah­men ei­nes Mi­nis­ter­sym­po­si­ums zur in­ter­na­tio­na­len Be­steue­rung ihre Stand­punkte ver­tre­ten. So setzt sich z. B. In­dien wei­ter­hin für sei­nen An­satz der „Si­gni­fi­cant Eco­no­mic Pre­sence“ (SEP) ein und so­mit für eine Fort­ent­wick­lung und An­pas­sung des Be­triebsstätten­be­griffs auf die di­gi­tale Wirt­schaft. Großbri­tan­nien und Frank­reich, die zwi­schen­zeit­lich die Einführung ei­ner na­tio­na­len „Di­gi­tal Ser­vices Tax“ be­schlos­sen ha­ben, se­hen darin keine dau­er­hafte Lösung. So­bald ein Kon­sens auf in­ter­na­tio­na­ler Ebene er­zielt wird, soll die­ses ab­ge­schafft wer­den. Die USA leh­nen ein­sei­tige Maßnah­men ab und zei­gen sich kon­sens­be­reit. Al­ler­dings ha­ben nach Frank­reich und Großbri­tan­nien nun auch Öster­reich und Spa­nien die Einführung ei­ner Di­gi­tal­steuer ge­plant, die bei der Be­steue­rung der On­line-Wer­be­ein­nah­men in dem je­wei­li­gen Land an­set­zen soll.

Hinweis

Die Be­schlüsse in Großbri­tan­nien und Frank­reich über die Einführung ei­ner „Di­gi­tal Ser­vices Tax“ stießen in den USA so­gleich auf deut­li­che Kri­tik. Da von die­ser Steuer insb. US-ame­ri­ka­ni­sche Tech-Un­ter­neh­men be­trof­fen sein wer­den, befürch­tet die US-Re­gie­rung eine Be­einträch­ti­gung der US-Wirt­schaft. 

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