Damit verbunden sind zahlreiche offene Fragen - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Auf die wichtigsten Fragen finden Sie in unserem FAQ eine Antwort.
Welche Formen der Kurzarbeit gibt es?
Kurzarbeit bedeutet die vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit.
Beispiele:
Kurzarbeit Null = Herabsenkung der Wochenarbeitsstunden auf Null.
Kurzarbeit 50 = Herabsenkung der wöchentlichen Arbeitszeit um 50 %. Der Mitarbeiter wird nur noch zu 50 % seiner Soll-Arbeitszeit eingesetzt, da kein höherer Arbeitsvorrat vorhanden ist.
Wann, in welcher Höhe und von wem erhalten die Mitarbeiter das Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld wird durch den Arbeitgeber am Ende des Monats an die Mitarbeiter ausgezahlt.
- Bei Kurzarbeit Null erhalten die Mitarbeiter, die mindestens ein Kind haben, 67 % des Netto-Entgelts (=Soll-Entgelt) und alle anderen Mitarbeiter 60 % des Netto-Entgelts. Sofern Tarifverträge Zuschläge zum Kurzarbeitergeld vorsehen, sind diese entsprechend zusätzlich zu gewähren. Zuschläge können von dem Arbeitgeber auch freiwillig geleistet werden; allg. Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten.
- Bei Kurzarbeit > Null erhalten die Mitarbeiter Gehalt und Sozialabgaben nur noch in dem prozentualen Umfang, in dem sie arbeiten. Bei Kurzarbeit 50 etwa muss der Arbeitgeber nur noch für die Hälfte des Gehalts (zzgl. der darauf entfallenden Lohnnebenkosten) unmittelbar selbst aufkommen. Zu diesem Arbeitgeberbetrag bekommt der Arbeitnehmer noch ein „Kurzarbeitergeld“. Dieses errechnet sich auf Grundlage der Differenz des Ist-Nettoentgelts nach reduzierter Arbeitszeit zum Nettoentgelt bei regulärer Arbeitszeit und beträgt 60 % (bzw. Arbeitnehmern mit Kindern i. H. v. 67 %) des Verdienstausfalls.
- Zur temporären Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem vierten bzw. siebten Monat s. hier.
Können Mitarbeiter während der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit ausüben?
Grundsätzlich können Arbeitnehmer während der Kurzarbeit eine Nebentätigkeit ausüben, jedoch ist zu beachten, dass eine Nebentätigkeit, die nach Eintritt der Kurzarbeit aufgenommen wurde, den Anspruch auf Kurzarbeitergeld mindert.
Beispiel: Das Soll-Entgelt beträgt 2.000 Euro, das Ist-Entgelt wegen Kurzarbeit 0 Euro. Es bestünde ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 % von 2.000 Euro. Nimmt der Mitarbeiter während der Kurzarbeitsphase eine geringfügige Beschäftigung an, reduziert der Verdienst die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt und damit auch die Höhe des Kurzarbeitergeldes.
Wichtig: Keine Anrechnung des Nebentätigkeitserwerbs auf das Kurzarbeitergeld findet statt, wenn Arbeitnehmer während der Kurzarbeitsphase als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft tätig werden oder wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wurde.
Was passiert mit bereits genehmigtem Urlaub, der nunmehr in die Zeit der Kurzarbeit fällt?
Die Mitarbeiter können genehmigten Urlaub weiterhin nehmen. Eine Rücknahme bereits genehmigten Urlaubs kann durch den Arbeitgeber nicht angeordnet werden. Für die Dauer des Urlaubs erhält der Mitarbeiter trotz Kurzarbeit kein Kurzarbeitergeld, sondern von dem Arbeitgeber Urlaubsentgelt in ungekürztem Umfang.
Wird der Urlaubsanspruch in Zeiten der Kurzarbeit reduziert?
(Bspw. 4 Wochen Kurzarbeitergeld - 2,5 Tage Urlaubsanspruch)
Wird Kurzarbeit Null angeordnet, ist eine entsprechende Kürzung des Urlaubsanspruchs grds. zulässig. Abweichende Regelungen können in Tarifverträgen enthalten sein.
Haben Arbeitnehmer aufgrund konjunktureller Kurzarbeit „Null“ für bestimmte Zeiträume keine Arbeitspflicht, ist der jährliche Urlaubsanspruch anteilig zu kürzen. Dies stellte das LAG Düsseldorf mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 12.03.2021 (Az. 6 Sa 824/20 - Revision beim BAG unter Az. 9 AZR 225/21) klar. Mit der Vereinbarung einer Kurzarbeit „Null“ einigen sich die Vertragsparteien auf eine vorübergehende Suspendierung der Arbeitspflicht, so das LAG. Folglich bestehe keine ganzjährige Arbeitspflicht, weswegen grundsätzlich eine jahresbezogene Umrechnung zu erfolgen habe. So sei für jeden vollen Monat der Kurzarbeit „Null“ der Urlaubsanspruch um ein Zwölftel zu kürzen. Die Kürzung des Jahresurlaubsanspruchs stehe auch im Einklang mit EU-Recht.
Was passiert mit befristeten Verträgen bzw. mit Mitarbeitern in der Probezeit?
Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen sowie Mitarbeiter in der Probezeit haben auch einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Wie ist die Situation hinsichtlich der geringfügig Beschäftigten zu bewerten?
Geringfügig Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Hier gibt es (neben der bezahlten Freistellung) zwei Möglichkeiten:
- Einvernehmlicher Abschluss einer Zusatzvereinbarung, mit der das Arbeitsverhältnis ruhend gestellt wird (unbezahlte Freistellung).
- Anordnung des Aufbaus von Minusstunden (umsetzbar auch vor dem Hintergrund des MiLoG).
Warum müssen die Mitarbeiter zunächst ihren Resturlaub aus dem Jahr 2019 nehmen?
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ist, dass die Mitarbeiter zunächst ihren Resturlaub aus dem Jahr 2019 nehmen.
Ist das Anordnen der Betriebsruhe rechtlich möglich?
In Unternehmen mit Betriebsrat kann eine Betriebsruhe mittels Betriebsvereinbarung eingeführt werden. Hierbei sind grds. aber spezielle Ankündigungsfristen zu beachten. Zudem müssen den Arbeitnehmern mindestens 2/5 des Jahresurlaubs zur freien Verfügung verbleiben. In Unternehmen ohne Betriebsrat müssen entsprechende Vereinbarungen individualvertraglich mit den Mitarbeitern abgeschlossen werden.
Kann die Dauer der Kurzarbeit auch verringert werden, wenn sich die Lage wider Erwarten zum Positiven ändert?
Ja, unter Beachtung der in der Betriebsvereinbarung bzw. den individualvertraglichen Zusatzvereinbarungen vereinbarten Ankündigungsfristen kann die Dauer der Kurzarbeit auch vorzeitig wieder verringert werden. Auch eine bereits erfolgte Anzeige eines längeren Zeitraums der Kurzarbeit gegenüber der Arbeitsagentur lässt sich jederzeit im Zuge der Stellung des Antrags auf Kurzarbeitergeld modifizieren.
Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet? Das Netto-Entgelt schwankt ja immer mal wieder durch verschiedene Dinge.
Grundlage für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes ist das „pauschalierte Nettoentgelt“. Die Ermittlung dieses pauschalierten Nettoentgelts ist ein rein rechnerischer Vorgang, bei dem von dem im Arbeitsvertrag festgelegten Bruttoentgelt drei Werte abgezogen werden:
- Sozialversicherungspauschale von 20%,
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
Weshalb werden gleich mehrere Monate Kurzarbeit angesetzt, obwohl sich die Lage vielleicht Ende April schon wieder deutlich verbessert hat?
Unternehmen können bis zu zwölf Monate Kurzarbeit beantragen – je nachdem, wie lange die Arbeitsverringerung voraussichtlich andauert. Da es aktuell keinen verlässlichen Anhaltspunkt gibt, wann sich die Lage wieder bessert, kann man sich die Mühe immer wiederkehrender Anzeigen sparen und unmittelbar für einen längeren Zeitraum Kurzarbeit anzeigen. Eine Beendigung oder flexible Anpassung der Kurzarbeit ist jederzeit möglich.
Können einzelne Mitarbeiter auch flexibel wieder zurückgeholt werden, wenn das notwendig wird? Wie werden diese dann vergütet?
Sofern erforderlich, ist es unter Beachtung angemessener Fristen möglich, einzelne Mitarbeiter flexibel aus der Kurzarbeit zurückzuholen. Sie erhalten für die geleisteten Stunden ihr normales Arbeitsentgelt und für die ausgefallenen Stunden Kurzarbeitergeld.
Wie wirkt sich die Kurzarbeit auf die Nutzung von Dienstwagen aus?
Die Möglichkeit zur Dienstwagennutzung trotz Kurzarbeiterphase dürfte zu einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen, der grundsätzlich wie bisher zu besteuern ist. Wenn tatsächlich weniger Fahrten zum Arbeitsplatz getätigt werden (<15), bestünde ggf. die Möglichkeit, von der 0,03 %-Regelung auf 0,002 % pro tatsächlicher Fahrt, zu wechseln. Allerdings ist dies nur bei ganzjähriger Anwendung dieser alternativen Berechnungsmethode möglich. Ein unterjähriger Wechsel ist nicht zulässig.
Haben Auszubildende Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Auszubildenden gegenüber kann in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden, da der Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet ist, alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten. Hierbei hat er z. B. folgende Möglichkeiten:
- Umstellung des Lehrplans durch Vorziehen anderer Lerninhalte
- Versetzung in eine andere Abteilung
- Rückversetzung in die Lehrwerkstatt
- Durchführung besonderer Ausbildungsveranstaltungen
Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann Kurzarbeit auch für Auszubildende in Frage kommen. Sollte Auszubildenden gegenüber Kurzarbeit angeordnet werden, haben sie Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Abweichend von der gesetzlichen Mindestdauer können Ausbildungs- und Tarifverträge längere Fristen vorsehen. Anschließend entsteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld
Wie verhält es sich mit Mitarbeitern, die schon vor Beginn der Kurzarbeit auf unbestimmte Zeit krankgeschrieben sind? Bekommen diese Mitarbeiter Kurzarbeitergeld oder Lohnfortzahlung?
Ist der Mitarbeiter bereits vor der Kurzarbeitsdauer arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitgeber zunächst die Entgeltfortzahlung zu leisten, so lange noch keine Kurzarbeit ausgeführt wird. Sobald und solange ein Arbeitsausfall aufgrund der Kurzarbeit entsteht, wird das fortzuzahlende Entgelt jedoch um die Ausfallzeiten gekürzt. Als Ergänzung zur gekürzten Entgeltfortzahlung wird Teilkrankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes gewährt (§ 47 b Abs. 4 S. 1 SGB V). Dieses wird durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Endet der Entgeltfortzahlungszeitraum, endet auch das ergänzende Krankengeld (§ 47 b Abs. 4 SGB V). An dessen Stelle tritt das allgemeine Krankengeld nach § 47 SGB V. Mit Beginn dieser Leistung geht das Risiko, das ausgefallene Entgelt zu ersetzen, in vollem Umfang auf die Krankenversicherung über. Das Krankengeld ist gegenüber dem Anspruch auf Kurzarbeitergeld vorrangig.
Hat der Bezug von Kurzarbeitergeld Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes?
Ja. Das Elterngeld beträgt 67 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Entgeltersatzleistungen werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Kurzarbeitergeld fließt - weil Lohnersatzleistung - damit nicht in die Berechnung des Elterngeldes ein.
Kann das Kurzarbeitergeld durch eine Ergänzung im Manteltarifvertrag aufgestockt werden?
Verschiedene Tarifwerke sehen bereits (überwiegend moderate) Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld vor. Demgegenüber hielt sich der Manteltarifvertrag (MTV) Einzelhandel Nordrhein-Westfalen (NRW) bislang zurück. Abgesehen von einer vierwöchigen Ankündigungsfrist, die es einzuhalten galt, waren die Arbeitgeber in der Ausgestaltung der Kurzarbeit weitgehend frei. Diese Zeit ist nun vorbei. Rückwirkend zum 1.3.2020 und befristet bis zum 30.6.2020 verabschiedeten ver.di und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen e.V. eine Ergänzung zum MTV Einzelhandel NRW. Ohne den Betriebsparteien über eine Öffnungsklausel Spielraum zu geben, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens zu berücksichtigen, wurde eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für die ersten vier Wochen nach Ankündigung auf 100 % des regelmäßigen Nettoentgelts der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer und nach Ablauf der vier Wochen auf 90% verabschiedet. Im Gegenzug entfällt die Ankündigungsfrist. Zum Ausgleich der Steuerpflicht auf den Aufstockungsbetrag (Aufstockungszahlungen sind steuerpflichtig) wird dieser zudem um weitere 15% erhöht.
Hinweis: Vergleichbare Tarifverträge sind nach Auskunft des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen e.V. für andere Tarifgebiete nicht geplant.
Hinweis
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