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Steuerberatung

BMF-Vorgaben zu DAC 6-Meldepflichten

Seit 01.07.2020 sind be­stimmte grenzüber­schrei­tende Steu­er­ge­stal­tun­gen dem Fis­kus zu mel­den (sog. DAC 6-Mel­de­pflich­ten). Nach­dem be­reits im Juli 2020 der Ent­wurf ei­nes An­wen­dungs­schrei­bens be­kannt wurde, legte das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium (BMF) am 29.03.2021 die fi­nale Fas­sung vor.

Auf über 70 Sei­ten erläutert das BMF sein Verständ­nis der zahl­rei­chen un­be­stimm­ten Rechts­be­griffe der ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen zu DAC 6 und führt u. a. in ei­ner sog. White List Stan­dardfälle auf, die re­gelmäßig nicht zu ei­ner Mel­de­pflicht führen sol­len.

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