Seit 01.07.2020 sind bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen dem Fiskus zu melden (sog. DAC 6-Meldepflichten). Nachdem bereits im Juli 2020 der Entwurf eines Anwendungsschreibens bekannt wurde, legte das Bundesfinanzministerium (BMF) am 29.03.2021 die finale Fassung vor.
Auf über 70 Seiten erläutert das BMF sein Verständnis der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe der gesetzlichen Regelungen zu DAC 6 und führt u. a. in einer sog. White List Standardfälle auf, die regelmäßig nicht zu einer Meldepflicht führen sollen.