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Stundung der Wegzugssteuer - nach alter und aktueller Rechtslage EU-rechtswidrig?

Bei Wegzügen in die Schweiz vor dem 01.01.2022 ist laut BFH ent­ge­gen der ge­setz­li­chen Re­ge­lung aus EU-recht­li­chen Gründen eine zins­lose Stun­dung der Weg­zugs­steuer zu gewähren. Zu­dem könnte aber auch die seit 01.01.2022 gel­tende Stun­dungs­re­ge­lung so­wohl in EU-/EWR-Fällen als auch in Dritt­staatsfällen EU-rechts­wid­rig sein.

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