Mit einer einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro, auf deren Auszahlung zum 01.09.2022 ein Anspruch entsteht, möchte der Gesetzgeber alle Erwerbstätigen von den finanziellen Folgen der gestiegenen Energiepreise entlasten. Arbeitnehmern soll die Pauschale vorrangig durch den Arbeitgeber mit der Entgeltabrechnung für September 2022 ausgezahlt werden.
Energiepreispauschale: Auszahlung erfolgt im September 2022
Weitere Ausgaben
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Fit für den Jahreswechsel 2024/2025 - steuerliche Handlungsmöglichkeiten
Derzeit befinden sich noch einige Steuergesetze im Gesetzgebungsverfahren, die - sofern sie final beschlossen werden - zu zahlreichen steuerlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025 führen werden. Für Unternehmen bedeutet dies, etwaigen sich daraus ergebenden Handlungsbedarf oder auch Handlungsoptionen zu erkennen und ggf. noch vor dem Jahreswechsel umzusetzen. Einige Überlegungen zu Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben wir für Sie in der vorliegenden Broschüre zusammengetragen, die aber keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit erheben können und sollen.
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novus Personal 3. Ausgabe 2024
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 und dem Steuerfortentwicklungsgesetz befinden sich derzeit zwei auch für den Personalbereich relevante Gesetze im Gesetzgebungsverfahren. Kommt die Lohnsteuer-Tagestabelle zur Anwendung, soll laut JStG 2024 künftig kein Lohnsteuer-Jahresausgleich mehr möglich sein. Das BMF hat zur Anwendung der Lohnsteuer-Tagestabelle Stellung genommen. Einzelheiten dazu lesen Sie in dieser Ausgabe des novus Personal.
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novus Personal 2. Ausgabe 2024
Im Frühjahr 2024 wurden einige für den Personalbereich interessante Steuerrechtsänderungen beschlossen. Weitere Änderungen wurden bereits angekündigt und sollen im Laufe des Jahres umgesetzt werden. Mit Blick auf die bald startende EM in Deutschland wird in der 2. Ausgabe des novus Personal die Pauschalversteuerung von VIP-Logenplätzen für Arbeitnehmer erläutert. Im Bereich des Arbeitsrechts gehen der Frage nachgegangen, ob eine Kündigung auch bei fehlender oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam ist. Sind Arbeitnehmer grenzüberschreitend in der Form von Telearbeit tätig, besteht bis 30.06.2024 Handlungsbedarf.
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Home-Office oder Arbeitszimmer – Was steuerlich gilt
Drei Tage im Büro, zwei Tage mobiles Arbeiten von zu Hause aus. So oder so ähnlich sieht die neue flexible Arbeitswelt bei vielen Beschäftigten und Unternehmern aus. Doch welche Kosten sind steuerlich absetzbar, wenn von zu Hause aus gearbeitet wird? Und welche Voraussetzungen sind seit 2023 zu erfüllen, um Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen zu können?
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Betriebliche Benefits: Mehr Netto vom Brutto
Als eine der größten Herausforderungen benennen Unternehmen jeder Größe und jeder Branche den Mangel an qualifizierten Mitarbeitern am Arbeitsmarkt. Um gut geschultes Personal oder geeignete neue Mitarbeiter zur Ausbildung zu finden und zu halten, bedarf es eines attraktiven Gesamtangebots des Arbeitgebers, das neben einem adäquaten Arbeitsentgelt und passenden Arbeitsbedingungen auch weitere Anreize umfasst, die die Bindung zum Unternehmen fördern.