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KWKG-Workshop

Auch im Jahr 2016 ste­hen die strom­in­ten­si­ven Un­ter­neh­men des pro­du­zie­ren­den Ge­wer­bes vor großen Her­aus­for­de­run­gen, wenn sie auch wei­ter­hin die ver­schie­de­nen Pri­vi­le­gien zur Sen­kung der Strom­kos­ten er­hal­ten wol­len. Es liegt aber auf der Hand, dass sich der Auf­wand für die An­trag­stel­lung mehr als lohnt. Für viele Un­ter­neh­men sind diese Zu­wen­dun­gen ein wich­ti­ger Bei­trag für ih­ren wirt­schaft­li­chen Er­folg.

Mit der Ab­sicht, ver­bes­serte Kon­di­tio­nen für den Neu­bau und die Mo­der­ni­sie­rung von KWK-An­la­gen zu schaf­fen und gleich­zei­tig EU-recht­li­che Vor­ga­ben um­zu­set­zen, hat der Bun­des­tag das Ge­setz zur Neu­re­ge­lung des Kraft-Wärme-Kopp­lungs­ge­set­zes (KWKG-No­velle 2015) ver­ab­schie­det. Die KWKG No­velle trat zum 1. Ja­nuar 2016 in Kraft.

Eine si­gni­fi­kante Ände­rung fin­det sich in § 26 KWKG. Nach § 26 Abs. 2 KWKG 2015 erhöht sich die Ein­tritts­schwelle für die Begüns­ti­gun­gen für die Letzt­ver­brau­cher­gruppe C von 100.000 kWh auf 1.000.000 kWh. Wei­ter­hin stellt § 26 Abs. 2 KWKG 2015 zwar wie bis­her auf ein Strom­kos­ten­verhält­nis zum Um­satz von vier Pro­zent ab, ver­weist aber gleich­zei­tig auf die in § 277 HGB ent­hal­tene De­fi­ni­tion der Um­sat­zerlöse. Dies be­deu­tet: für eine An­trag­stel­lung in 2016 müssen die Um­sat­zerlöse 2015 un­ter Umständen schon ent­spre­chend den Vor­ga­ben des Bi­lanz­richt­li­nien-Um­set­zungs­ge­set­zes er­mit­telt wer­den. Um z. B. für das Jahr 2015 eine Zu­ord­nung zur Letzt­ver­brau­cher­gruppe C zu er­rei­chen, ist also der Strom­kos­ten­an­teil am Um­satz für das Jahr 2015 durch einen Wirt­schaftsprüfer zu tes­tie­ren und die­ses Testat bis zum 31. März 2017 an den Netz­be­trei­ber zu sen­den. Die­ses Testat ist jetzt ver­pflich­tend. Ohne Testat gibt es keine Re­du­zie­rung der KWK-Um­lage.
Es be­steht so­mit be­reits heute Hand­lungs­be­darf, den An­trag zeit­nah vor­zu­be­rei­ten, da­mit die Fris­ten ge­wahrt wer­den können.

Of­fene Fra­gen zu den lau­fen­den Ver­fah­ren können gern in ei­ner Dis­kus­si­ons­runde be­spro­chen wer­den. Mit einem ge­mein­sa­men Mit­tags­im­biss wol­len wir die Ver­an­stal­tung aus­klin­gen las­sen.

Die Ver­an­stal­tung ist kos­ten­frei.