Die FATF ist die internationale Anti-Geldwäscheorganisation, die zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung Standards setzt, zu deren Umsetzung sich nahezu alle Länder der Welt verpflichtet haben. Die FATF überprüft auch die effektive Umsetzung ihrer Standards in den Ländern und sanktioniert Umsetzungsmängel in erheblichen Fällen durch öffentliche Listung. Am 25.08.2022 legte sie ihren Länderbericht über die Geldwäscheprävention in Deutschland vor.
Die FATF-Länderprüfungen umfassen zwei Bereiche:
- die technische Umsetzung der FATF-Empfehlungen und
- die tatsächliche Effektivität Deutschlands bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
In ihrem Bericht würdigt die FATF insgesamt die Fortschritte Deutschlands bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung seit der letzten Prüfung vor zehn Jahren. Deutschland hat sein AML/CFT-Rahmenwerk in den letzten fünf Jahren erheblich verbessert.
Dennoch sind nach Auffassung der FATF weitere Verbesserungen insbesondere in folgenden Bereichen erforderlich:
- bei der Aufsicht über den Nichtfinanzsektor,
- der Datenverfügbarkeit und Datenaustausch in Bund und Ländern,
- die Anwendung neuer Technologien zur Verbesserung der Nutzung von Daten zur Bekämpfung von AML/CFT und
- die Zusammenarbeit mit Datenschutz- und Datensicherheitsbehörden.
Hinweis: Hier finden Sie den Länderbericht der FATF.