Die BaFin weist in ihrer Pressemitteilung ausdrücklich darauf hin, dass Dritte auf Basis des Lageberichts befähigt sein müssen, sich selbst ein Bild von der Lage des Unternehmens bzw. des Konzerns zu machen. Dazu sind z. B. Informationen über die Organisationsstruktur, Produkte, Beschaffungs- und Absatzmärkte sowie Geschäftsprozesse wichtig. Zudem muss die Geschäftsleitung darlegen, wie sie das Unternehmen bzw. den Konzern steuert und die gesteckten Ziele erreichen will (u. a. Angabe der finanziellen und ggf. nichtfinanziellen Leistungsindikatoren).
Hinweis: Die ESMA hatte bereits im Oktober 2023 ihre Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.