Bundesnotbremse verordnet Homeoffice-Pflicht für Beschäftigte
Der Deutsche Bundestag hat am 21.04.2021 Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die am 22.04.2021 vom Bundesrat gebilligt wurden. Der Bundespräsident hat das Gesetz bereits ausgefertigt. Die Verschärfungen gelten auch für die Pflicht zur Tätigkeit im Homeoffice. Die Notbremse-Maßnahmen gelten ab dem 24.04.2021 und sind bis zum 30.06.2021 befristet. ...lesen Sie mehr