Ausschluss von außerhalb von Deutschland beschäftigten Konzernarbeitnehmern von Aufsichtsratswahl
Im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 18.7.2017 (Rs. C-566/15, DStR 2015, S. 2507, vgl. dazu auch novus August/September 2017, S. 28) kommt das OLG München mit rechtskräftigem Beschluss vom 6.3.2018 (Az. 31 Wx 321/15) zu dem Ergebnis, dass die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats einer deutschen Aktiengesellschaft durch Arbeitnehmervertreter nach den Vorschriften des deutschen Mitbestimmungsrechts nicht gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt (Art. 45 AEUV). ...lesen Sie mehr