Leiharbeit: Klausel über Vermittlungsprovision bei unzutreffender Berücksichtigung des Marktwertes eines Arbeitnehmers unzulässig
Vereinbarungen zwischen dem Verleiher und dem Entleiher über die Vergütung für den Fall der Übernahme des Arbeitnehmers durch den Entleiher sind nur zulässig, wenn die Vergütung "angemessen" ist. AGB-Klauseln, die den Marktwert der Arbeitskraft des Arbeitnehmers nicht hinreichend beachten, in dem sie sich etwa an der Höhe des Entleihungsentgelts und nicht am neuen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers orientieren, sind unwirksam. ...lesen Sie mehr