Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Tarifzuschlagshöhen bei Nachtarbeit
Eine tarifvertragliche Regelung, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige, verstößt dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein aus dem Tarifvertrag erkennbarer sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vorliegt. ...lesen Sie mehr