Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Europäische Union laut eigener Aussage „massive und beispiellose“ Sanktionen gegen Russland verhängt. Im Rahmen von nunmehr zwölf Sanktionspaketen erließ die Europäische Union diverse Verordnungen, die in immer komplexer werdenden Regelungen unter der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe den Handel zwischen insb. deutschen Unternehmen und Russland umfassend einschränken. Deutsche Unternehmen werden immer wieder mit der Herausforderung konfrontiert, diese Regelungen zu durchdringen und korrekt anzuwenden - zuletzt auch in Bezug auf die sogenannte „No-Russia-Clause“. ...lesen Sie mehr
Außenwirtschaftsrecht
Deutsche Unternehmen sind international vernetzter denn je. Das betrifft einerseits den Export einer Vielzahl von Waren und Dienstleistungen in die ganze Welt. Andererseits sind deutsche Unternehmen attraktive Ziele für Investitionen und Übernahmen durch ausländische Akteure. Zuletzt haben die globalen Krisen der jüngsten Vergangenheit zu einem immer engeren Geflecht nationaler und europäischer Gesetzgebung geführt, durch das die Unternehmen bei ihren grenzüberschreitenden Aktivitäten navigieren müssen.
Exportkontrolle / Embargos
Für exportorientierte Unternehmen sind insbesondere die Vorgaben des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie der EU-Dual-Use-Verordnung für die Frage maßgeblich, welche Waren nur mit Genehmigung exportiert werden dürfen. Zu berücksichtigen sind bei Exportvorhaben aber auch stets die teils erheblichen Einschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs (Embargos), die sich aus internationalen Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen einzelne Staaten oder bestimmte Personen ergeben, beispielsweise aus Beschlüssen der Europäischen Union oder Resolutionen der Vereinten Nationen.
Investitionskontrolle
Daneben ist Deutschland als größte Volkswirtschaft in Europa nach wie vor ein attraktives Ziel für Investitionen aus dem Ausland. Der Erwerb eines deutschen Unternehmens bzw. die Beteiligung an einem deutschen Unternehmen durch einen ausländischen Akteur unterliegen aber der Prüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Denn die Bundesregierung will sicherstellen, dass derartige ausländische Direktinvestitionen keine Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen. Dieses Bestreben hat insbesondere seit 2017 zu einer Reihe von erheblichen Verschärfungen der gesetzlichen Anforderungen im deutschen Investitionskontrollrecht geführt. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung zuletzt verschiedentlich in geplante Erwerbsvorgänge eingegriffen oder hat diese vollständig untersagt. Hinzu kommt, dass auch die Europäische Union mit der sog. EU-Screening Verordnung seit 2019 einen Rechtsrahmen geschaffen hat, der die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission zu einer Kooperation bei ihren nationalen Investitionsprüfungsverfahren verpflichtet. Die Prüfung des Erwerbs deutscher Unternehmen durch ausländische Akteure hat somit innerhalb weniger Jahre erheblich an Komplexität gewonnen. Bei der Planung und Vorbereitung von grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen ist daher eine frühzeitige Prüfung der jeweiligen Anforderungen der außenwirtschaftsrechtlichen Erwerbskontrolle unerlässlich.
Kontrolle drittstaatlicher Subventionen
Darüber hinaus gilt seit Mitte 2023 die EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (sog. Foreign-Subsidies-Verordnung). Die Europäische Union will mit diesem Instrument verhindern, dass staatlich subventionierte Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten den Wettbewerb innerhalb des europäischen Binnenmarkts verzerren. Um dieses Ziel zu erreichen, führt die Verordnung u. a. eine Vorabanmeldepflicht für Unternehmenszusammenschlüsse ab bestimmten Schwellenwerten ein. Bei grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen müssen Unternehmen deshalb nicht nur die Anforderungen der außenwirtschaftsrechtlichen Investitionskontrolle im Blick haben, sondern auch frühzeitig prüfen, ob der Anwendungsbereich der Foreign-Subsidies-Verordnung eröffnet ist und sich daraus Anmeldepflichten ergeben.
Wir unterstützen Sie umfassend zu allen Fragen des Außenhandels und grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeiten. Bei Bedarf beziehen wir dabei unsere Experten aus anderen Rechtsbereichen (insbesondere des Steuer-, Kartell- und Zollrechts) und Beratungsdisziplinen mit ein.