Neue Informationspflichten für Brennstoff- und Wärmelieferanten
Am 01.01.2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten (BGBl I, S. 2154). Das Gesetz regelt die Aufteilung der Kohlendioxidkosten aufgrund des Brenn-stoffemissionshandelsgesetztes zwischen Mietern und Vermietern. Es begründet eine Reihe von Informationspflichten bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme. ...lesen Sie mehr