Energiepreisbremsen - Wie geht es weiter?
Am 31.03.2023 haben Bundestag und Bundesrat Änderungen an den Regelungen zu den Energiepreisbremsen beschlossen. Am 31.03.23 ist auch die Frist abgelaufen, binnen derer Unter-nehmen, die mehr als 150.000 Euro Entlastung pro Monat haben möchten, ihre Selbsterklärung haben abgeben müssen. Bereits am 21.03.2023 ist die Differenzbetragsanpassungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Danach ergeben sich seit Mai 2023 Änderungen bei den Entlastungsbeträgen. ...lesen Sie mehr