Viel Neues für den Energievertrieb
Mit dem „Energiewirtschaftsrechtsänderungsgesetz“ liegt ein neues Gesetz vor, das die Rahmen-bedingungen für Energielieferungen erheblich verändern wird. Das Gesetz ist am 26.07.2021 verkündet worden (BGBl. I 2021, S. 3026) und mit kleinen Ausnahmen am 27.07.2021 in Kraft getreten. ...lesen Sie mehr