Stromgrundversorgung: Kein Verjährungsbeginn ohne Rechnung
Mit Urteil vom 17.7.2019 (Az. VIII ZR 224/18) bestätigte der BGH, dass die Verjährungsfrist von Zahlungsansprüchen aus Stromlieferungen in der Grundversorgung erst beginnt, wenn der Grundversorger eine Abrechnung erteilt hat. ...lesen Sie mehr