Am 15.03.2024 stimmte eine ausreichende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter, einem Unterorgan des Rats der Europäischen Union, dem abgeschwächten Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu. Deutschland hatte sich bei der Abstimmung enthalten. Der nun verabschiedete Entwurf weicht von der ursprünglich im Trilog erzielten vorläufigen politischen Einigung ab. Zwischenzeitlich wurde er vom Rat der EU förmlich verabschiedet und im Anschluss auch vom EU-Parlament angenommen . ...lesen Sie mehr
ESG Legal
Mittelständler engagieren sich vielfach in der Region und übernehmen Verantwortung für ihr Handeln. Deshalb gehören die Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) bereits zu einem festen Bestandteil der Unternehmensstrategie vieler mittelständischer Unternehmen.
Nachhaltig agierende Unternehmen haben einen deutlichen Vorteil, denn das Thema boomt wie nie zuvor und die Anforderungen steigen. Zahlreiche Initiativen rücken das Thema ESG immer mehr in das öffentliche Bewusstsein und machen es zu einem Brennpunktthema in Politik und Wirtschaft. Gesetzliche Verpflichtungen zu nachhaltigem unternehmerischen Handeln treten auch für mittelständische Unternehmen verstärkt neben freiwillige Selbstverpflichtungen.
In den vergangenen knapp zehn Jahren wurden zahlreiche Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht, die ESG zu mehr als einem Zukunftstrend im Rechtsbereich machen. Losgelöst von der Verantwortlichkeit großer kapitalmarktorientierter Unternehmen strahlen diese Initiativen auch auf mittelständische Unternehmen ab, die zumindest mittelbaren Umsetzungsdruck verspüren.
So muss die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2026 auch von kleineren und mittleren kapitalmarktorientierten Unternehmen beachtet werden. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen zum 17.12.2023 die Regelungen zum Hinweisgeberschutz beachten und Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern zum 01.01.2023 umfangreiche Berichts- und Sorgfaltspflichten nach dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz erfüllen. ESG-relevante Vorgaben gibt es in nahezu unzähligen Bereichen.
Bei der raschen Fortentwicklung und Vielzahl unterschiedlicher Gesetze, Richtlinien sowie anderen teils bereits verbindlichen oder (noch) freiwilligen Vorgaben zur Implementierung ESG-relevanter Aspekte kann man schnell den Überblick verlieren. Vor diesem Hintergrund sollte sich insbesondere der Mittelstand nicht zurücklehnen. Die frühzeitige Einführung nachhaltiger Strukturen, die rechtssichere Umsetzung gesetzlicher Vorgaben sowie die Vorbereitung auf zeitnah in Kraft tretende Gesetze und Verordnungen führen zu einem Vorteil im branchenspezifischen Wettbewerb, einer Steigerung der Erfolgschancen und treiben Innovationen im Unternehmen maßgeblich voran. Zugleich werden Risiken für alle Beteiligten vermieden und stellen schon heute eine Investition in die Zukunft dar.
Das Thema ESG spielt in die maßgeblichen Rechtsgebiete im Wirtschaftsrecht hinein - vom Arbeitsrecht über Compliance bis hin zum Wirtschaftsstrafrecht. Sie finden in der jeweiligen Disziplin Berücksichtigung. Über alle Rechtsbereiche hinweg, ist folgendes Leistungsspektrum von Bedeutung.