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Pflichten im Zusammenhang mit der Lieferkette - Handlungsleitfaden für den Mittelstand
Das seit 01.01.2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erlegt den betroffenen Unternehmen neue und weitreichende Pflichten auf: sie müssen eine Risikoanalyse entlang ihrer Lieferkette vornehmen. Diese Broschüre zeigt die To do’s für mittelständische Unternehmen auf: sie reichen von der Integration der LkSG-Vorgaben in die Compliance- und Risikomanagementsysteme integriert, der Festlegung von Verantwortlichkeiten bis hin zur Vornahme eventuell erforderlicher Präventions- und Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Zudem sind Dokumentations- und Berichtspflichten zu erfüllen. Noch richten sich die die Unternehmen treffenden Verpflichtungen ausschließlich nach nationalen Vorgaben - von Seiten der EU drohen mit der sog. Corporate Sustainability Due Diligence Directive, (kurz CSDDD) allerdings weitere Verschärfungen.
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ESG Quick-Check
Die Berücksichtigung der Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) als Teil der Strategie von Unternehmen ist ein Brennpunktthema in Politik und Wirtschaft. Die regulatorischen Anforderungen steigen stetig an - und zwar auch für mittelständische Unternehmen. Wie gelingt es in diesem Dickicht der Regulatorik noch, den Überblick zu wahren? Welche Vorgaben sind Pflicht - und gelten diese auch für mein Unternehmen? Bei welchen Regelungen handelt es sich um freiwillige Selbstverpflichtungen - und kann ich daraus ggf. Mehrwerte für mein Unternehmen generieren? Wie steht mein Unternehmen insgesamt im Hinblick auf die Umsetzung ESG-relevanter Aspekte? Der RSM Ebner Stolz ESG Quick Check soll es Unternehmen auf einfache Weise ermöglichen, eine rechtliche Standortbestimmung durchzuführen, um Risiken bzw. Handlungsfelder zu identifizieren und Mehrwerte zu heben.
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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen tun müssen
Mit dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die sog. WhistleblowerRichtlinie der EU im Mai 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden seit Juni 2023 in Kraft. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben des Gesetzes seit 17.12.2023 beachten.
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WaldschutzVO: Neue Ein- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2024
Mit der sog. WaldschutzVO werden umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz globaler Wälder gegen Rodung und Ausbeutung in Zusammenhang mit der Produktion verschiedener Agrarereugnisse eingeführt. Es soll sichergestellt werden, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in die EU ein- und ausgeführt bzw. gehandelt werden, nicht mehr zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Dies soll durch Einfuhr-/Bereitstellungs- und Ausfuhrverbote von nicht entwaldungsfreien Waren erfolgen. Zwar gelten diese Verbote erst ab dem 31.12.2024; Stichtag für die Beurteilung der Entwaldungsfreiheit der erfassten Waren ist jedoch bereits der 31.12.2020, so dass sich Importeure und Händler schon ab dem 29.06.2023 auf die neuen Sorgfaltspflichten der WaldschutzVO einstellen müssen.
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Umweltrechtliche Vorgaben: Erhöhte Compliance-Verpflichtungen
Längst ist bekannt, dass unternehmerisches Handeln mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden ist. Die steigende Brisanz der Themen Klimawandel und Umweltschutz veranlasst deshalb sowohl die EU als auch den nationalen Gesetzgeber, die Regelungsdichte im Umweltrecht fortlaufend zu erhöhen. Unternehmen kommen nicht umhin, ihre umweltrechtliche Compliance stärker in den Fokus zu nehmen