Transparenzregister: Dringender Handlungsbedarf bei ausländischen Gesellschaften mit Immobilien in Deutschland!
Im Ausland ansässige Gesellschaften unterliegen den Mitteilungspflichten zum deutschen Transparenzregister, wenn sie unmittelbar oder über eine Tochtergesellschaft Eigentum an einer im Inland gelegenen Immobilie halten oder erwerben. Für sog. Bestandsfälle endet zum 30.06.2023 eine Übergangsfrist. Bis dahin sollten ausstehende Mitteilungen noch erfolgen. ...lesen Sie mehr