Strenge Meldepflichten zum Transparenzregister bei Kommanditgesellschaften
Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften sind grundsätzlich verpflichtet, die erforderlichen Angaben über ihre jeweiligen wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen. Die Meldepflicht gilt nach der Fiktion in § 20 Abs. 2 GwG als erfüllt, wenn sich die Angaben u. a. aus dem elektronisch abrufbaren Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister ergeben. ...lesen Sie mehr