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Rechtsberatung

Immobilien

Gewerbliche und private Immobilien spielen eine ganz besondere Rolle - nicht zuletzt wegen ihres Werts und der großen Kapitalbindung. Zugleich sind die Planung, Errichtung, Bewirtschaftung und Vermarktung von Immobilien ein komplexes Thema. Dies spiegelt sich auch in den rechtlichen Vorgaben wieder, mit denen unsere Rechtsanwälte des Immobilien-Teams bestens vertraut sind.

Ob Sie Im­mo­bi­lien zur Ka­pi­tal­si­che­rung hal­ten, an einem Im­mo­bi­li­en­un­ter­neh­men oder einem Im­mo­bi­li­en­fonds be­tei­ligt oder dafür ge­schäfts­lei­tend tätig sind, wir be­ra­ten Sie in al­len recht­li­chen As­pek­ten von Im­mo­bi­li­en­trans­ak­tio­nen und -in­ves­ti­tio­nen. Ne­ben der Veräußerung, dem Er­werb, der Ent­wick­lung und der Ver­mark­tung um­fasst dies auch be­son­dere Ge­stal­tungs­for­men der Im­mo­bi­lien- und Im­mo­bi­li­en­pro­jekt­fi­nan­zie­rung.

Auf Grund un­se­res bran­chen­ori­en­tier­ten und mul­ti­dis­zi­plinären An­sat­zes berück­sich­ti­gen un­sere Rechts­anwälte des Im­mo­bi­lien-Teams bei der Klärung der im­mo­bi­li­en­recht­li­chen Fra­gen auch ge­sell­schafts- und steu­er­recht­li­che As­pekte und fin­den da­durch die für Sie op­ti­male Lösung.