MoPeG: Erste gerichtliche Entscheidungen
Das OLG Celle hat entschieden, dass nach Inkrafttreten des MoPeG eine Grundbucheintragung erst erfolgen kann, nachdem die GbR ins Gesellschaftsregister aufgenommen wurde. Des Weiteren ist eine Änderung der GbR-Gesellschafter ab 01.01.2024 im Grundbuch nicht länger zulässig, so das OLG Frankfurt am Main. ...lesen Sie mehr