Wechsel des Bodenbelags: Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Ein Wohnungseigentümer, der den vorhandenen Bodenbelag (Teppichboden) in seiner Wohnung durch einen anderen (Parkett) ersetzt, muss grundsätzlich die Schallschutzwerte einhalten, die sich aus der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109 ergeben. Ein höheres Schallschutzniveau kann sich zwar aus der Gemeinschaftsordnung ergeben, nicht aber aus einem sog. besonderen Gepräge der Wohnanlage. ...lesen Sie mehr