Wann liegt ein Grundstückserwerb durch eine GbR vor?
Zwar bewirkt die Eintragung in das Grundbuch nicht konstitutiv das Eigentum des Eingetragenen, sondern gibt nur die durch die Auflassung herbeigeführte materielle Rechtslage wieder. Ein Grundstückserwerb durch eine GbR wird allerdings verneint, wenn im Grundbuch "je ½ Miteigentumsanteil" ohne einen auf eine gesamthänderische Bindung verweisenden Zusatz vorgenommen wurde. ...lesen Sie mehr