Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge verfassungsgemäß
Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vorgenommene Normierung des Bestellerprinzips für Wohnungsvermittlungen, das Maklern den Erhalt einer Provision von Mietinteressierten weitgehend verstellt, um sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Der Gesetzgeber bringt die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Wohnungsvermittlern in einen Ausgleich, der Verhältnismäßigkeitsanforderungen gerecht wird. ...lesen Sie mehr