Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge
Das BVerfG hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das zum 1.6.2015 vorgesehene Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei Maklerprovisionen für Wohnraummietverträge abgelehnt. Die Antragsteller konnten einen hinreichend schwerwiegenden Nachteil weder für die Gesamtheit der Wohnungsvermittler noch im Hinblick auf ihre eigene Situation darlegen. ...lesen Sie mehr