Zur Verwendung des EU-Bio-Logos und weiterer Kennzeichnungen auf importierten Lebensmitteln
Der EuGH entschied mit Urteil vom 04.10.2024 (Az. C-240/23), dass aus Drittstaaten importierte Lebensmittel, die als ökologische/biologische Erzeugnisse zum Zwecke des Inverkehrbringens in die Union eingeführt werden, aber nicht die Produktionsvorschriften der EU-Verordnung 2018/848 (im Folgenden: Ökobasis-VO) einhalten, nicht das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion (im Folgenden: EU-Bio-Logo) nach Art. 33 der Ökobasis-VO und grundsätzlich auch keine Bezeichnung mit einem Bezug auf die ökologische/biologische Produktion im Sinne von Art. 30 der Ökobasis-VO verwenden dürfen. ...lesen Sie mehr