Bekömmlichkeit ist keine zulässige Angabe in einer Bierwerbung
Der Begriff "bekömmlich" wird durch die angesprochenen Verkehrskreise als "gesund", "zuträglich" und "leicht verdaulich" verstanden und bringt bei einer Verwendung für Lebensmittel zum Ausdruck, dass dieses im Verdauungssystem gut aufgenommen und vertragen wird. Der Begriff "bekömmlich" in einer Bierwerbung ist eine gesundheitsbezogene Angabe und seine Verwendung insoweit unzulässig. ...lesen Sie mehr