echtserhaltende Benutzung durch Verwendung eines Wortbestandteils
Wird in der Werbung für ein Wortzeichen Markenschutz beansprucht ("R im Kreis"), obwohl tatsächlich eine Wort-/Bildmarke eingetragen ist, fehlt es gleichwohl an einer Irreführung, wenn sich die Verwendung des Wortbestandteils als rechtserhaltende Benutzung i.S.v. § 26 MarkenG darstellt. ...lesen Sie mehr