Angabe von Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden in einer Print-Werbeanzeige?
Der EuGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, ob bei einer Anzeige in einem Printmedium, die für Waren wirbt, die über eine Online-Verkaufsplattform angeboten werden, die Angaben zu Anschrift und Identität der Verkäufer bereits in dieser Anzeige selbst enthalten sein müssen. Es ist Sache des nationalen Gerichts, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob es aufgrund räumlicher Beschränkungen in dem Werbetext gerechtfertigt ist, Angaben zum Anbieter nur auf der Online-Verkaufsplattform zur Verfügung zu stellen, und ggf., ob die erforderlichen Angaben zu der Online-Verkaufsplattform einfach und schnell mitgeteilt werden. ...lesen Sie mehr