Vergütungsanspruch eines freien Mitarbeiters für von ihm gemachte und vom Dienstherrn zum Patent angemeldete Erfindung
Macht ein freier Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber eine Erfindung, die der Dienstherr zum Patent anmeldet und sodann benutzt, steht ihm Mitarbeiter im Zweifel ein Anspruch auf eine angemessene Erfindervergütung zu. Zur Berechnung dieser Vergütung kann der freie Mitarbeiter Auskunft über den Umfang der Benutzungshandlungen verlangen. ...lesen Sie mehr