Augenoptiker-Kette darf nicht mit Brillengeschenk für Corona-Helden werben
Eine Augenoptiker-Kette (mit mehr als 140 Augenoptikfachgeschäften in Deutschland) darf im Zusammenhang mit der Corona-Krise nicht mit Brillengeschenken für Angehörige bestimmter Berufsgruppen auf seiner Internetseite werben. Bei der Werbung handelt es sich um eine unlautere geschäftliche Handlung, da die kostenlose Abgabe von Brillen gegen § 7 Abs.1 HWG verstößt. ...lesen Sie mehr