Urheberrechtsverletzung durch Framing?
Die Einbettung von von anderen Websites stammenden Werken in eine Webseite mittels automatischer Links (Inline Linking) bedarf der Erlaubnis des Inhabers der Rechte an diesen Werken. Dagegen bedarf die Einbettung mittels anklickbarer Links unter Verwendung der Framing-Technik keiner solchen Erlaubnis, von der angenommen wird, dass sie der Rechteinhaber bei der ursprünglichen Zugänglichmachung des Werks erteilt hat. Dies gilt auch dann, wenn diese Einbettung unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die der Rechteinhaber getroffen oder veranlasst hat. ...lesen Sie mehr