Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept
Die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments durch einen Apotheker ohne Vorlage eines Rezepts ist wettbewerbsrechtlich unzulässig. Die Ausnahmevorschrift des § 4 AMVV setzt eine Therapieentscheidung des behandelnden Arztes aufgrund eigener vorheriger Diagnose voraus; in dringenden Fällen reicht es aus, wenn der Apotheker über die Verschreibung telefonisch unterrichtet wird. ...lesen Sie mehr