Schutzumfang einer Kollektivmarke bei geographischer Herkunftsangabe
Zwar dürfen Herkunftsangaben und beschreibende Bezeichnungen, die Inhalt einer Kollektivmarke sind, auch von Personen verwendet werden, die nicht Inhaber der Kollektivmarke oder dessen Mitglieder sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Benutzung nicht gegen die guten Sitten bzw. die anständigen Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe verstößt. ...lesen Sie mehr