Bestellte Kunst: Zahlung auch bei Nichtgefallen
Bei künstlerischen Werken ist ein Gestaltungsspielraum des Künstlers hinzunehmen; der bloße Geschmack des Bestellers führt nicht zur Annahme eines Mangels. Der Besteller kann dem Künstler in Form eines Briefings konkrete Vorgaben zur Gestaltung des Kunstwerkes machen; die Beweislast für die Vereinbarung von Vorgaben, die die schöpferische Freiheit einschränken, liegt bei dem Besteller. ...lesen Sie mehr