SIM-Karten-Vermarktung mit vorinstallierten kostenpflichtigen Diensten
Die Vermarktung von SIM-Karten, die kostenpflichtige und vorinstallierte und aktivierte Dienste enthalten, stellte eine aggressive unlautere Geschäftspraxis dar, wenn der Verbraucher zuvor nicht entsprechend aufgeklärt wurde. Solch ein Verhalten stellt insbesondere eine Lieferung unbestellter Waren oder Dienstleistungen dar, das von einer anderen nationalen Behörde sanktioniert werden kann als der, die im Unionsrecht auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation vorgesehen ist.
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