Markenstreit um Neuschwanstein
Der EuGH hat die Eintragung der Unionsmarke Neuschwanstein zugunsten des Freistaats Bayern bestätigt. Der Vertriebsort, auf den sich die Bezeichnung "Neuschwanstein" bezieht, stellt als solcher in den Augen der maßgeblichen Verkehrskreise die Beschreibung einer Beschaffenheit oder eines wesentlichen Merkmals der von der angegriffenen Marke erfassten Waren und Dienstleistungen dar. ...lesen Sie mehr