Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde die EU-Richtlinie 2019/882 in nationales Recht umgesetzt, um die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU zu harmonisieren und allen Menschen, insb. Menschen mit Behinderung, aber auch älteren Personen und Menschen mit wenig Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien die Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Schon bisher waren öffentliche Einrichtungen wie Behörden verpflichtet, etwa ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten. Diese Pflicht wird nun auf private Wirtschaftsakteure ausgeweitet und umfasst Produkte und Dienstleistungen. ...lesen Sie mehr
IT-Recht und Datenschutz
Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Unternehmen jeder Größenordnung sind heute mit Fragen zum IT-Recht konfrontiert. Software wird gekauft, gemietet oder selbst programmiert, dazu werden Softwarewartungs- und Pflegeverträge abgeschlossen. Domains werden registriert oder gekauft, E-Commerce-Systeme betrieben, eigene Websites veröffentlicht sowie E-Mail-Werbung versandt. All diese Bereiche sind nicht nur technisch anspruchsvoll, sie sind auch mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Hier ist guter Rat gefragt. Schon im Vorfeld sollten Weichen richtig gestellt werden, etwa um Krisen bei der Umsetzung von IT-Projekten zu verhindern oder Beanstandungen von Datenschutzbehörden bzw. Wettbewerbsverbänden zu vermeiden.
Wir unterstützen und beraten Sie in allen Fragen des Informationstechnologierechts. Dazu gehören die rechtliche Beratung und Begleitung bei Vertragsabschlüssen wie auch die Unterstützung in Verhandlungen mit der Gegenseite, wenn es in einem IT-Projekt einmal nicht mehr „rund läuft“. Wir vertreten Ihre Interessen in gerichtlichen Verfahren und gegenüber Behörden.
Das Datenschutzrecht betrifft heute jedes Unternehmen. Datenschutzpannen oder -verstöße sind nicht nur ein Compliance-Problem und werden von Datenschutzbehörden verfolgt, sie finden auch in der Öffentlichkeit immer mehr Beachtung. Mit der Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind Verstöße gegen den rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten spätestens ab Mai 2018 mit hohen Bußgeldern bedroht. Wir helfen Ihnen bei der Vermeidung von Rechtsverstößen und Imageschäden und bei der Umstellung auf die Datenschutzanforderungen der DS-GVO in Ihrem Unternehmen.
Aufgrund der Überschneidungen zwischen IT-Recht, geistigem Eigentum und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen besteht unser Team aus spezialisierten Fachanwälten in den Bereichen Informationstechnologierecht und dem angrenzenden Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Unsere Rechtsanwälte arbeiten eng mit dem GBIT (Geschäftsbereich IT-Revision bei RSM Ebner Stolz) zusammen, um die dortige Expertise in Fragen der IT-Sicherheit und bei der praktischen Steuerung von IT-Projekten für Sie nutzbar zu machen.