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Rechtsberatung

IT-Recht und Datenschutz

Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran. Unternehmen jeder Größenordnung sind heute mit Fragen zum IT-Recht konfrontiert. Software wird gekauft, gemietet oder selbst programmiert, dazu werden Softwarewartungs- und Pflegeverträge abgeschlossen. Domains werden registriert oder gekauft, E-Commerce-Systeme betrieben, eigene Websites veröffentlicht sowie E-Mail-Werbung versandt. All diese Bereiche sind nicht nur technisch anspruchsvoll, sie sind auch mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Hier ist guter Rat gefragt. Schon im Vorfeld sollten Weichen richtig gestellt werden, etwa um Krisen bei der Umsetzung von IT-Projekten zu verhindern oder Beanstandungen von Datenschutzbehörden bzw. Wettbewerbsverbänden zu vermeiden.

Wir un­terstützen und be­ra­ten Sie in al­len Fra­gen des In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­rechts. Dazu gehören die recht­li­che Be­ra­tung und Be­glei­tung bei Ver­trags­ab­schlüssen wie auch die Un­terstützung in Ver­hand­lun­gen mit der Ge­gen­seite, wenn es in einem IT-Pro­jekt ein­mal nicht mehr „rund läuft“. Wir ver­tre­ten Ihre In­ter­es­sen in ge­richt­li­chen Ver­fah­ren und ge­genüber Behörden.

Das Da­ten­schutz­recht be­trifft heute je­des Un­ter­neh­men. Da­ten­schutz­pan­nen oder -verstöße sind nicht nur ein Com­pli­ance-Pro­blem und wer­den von Da­ten­schutz­behörden ver­folgt, sie fin­den auch in der Öff­ent­lich­keit im­mer mehr Be­ach­tung. Mit der Ver­ab­schie­dung der EU-Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS-GVO) sind Verstöße ge­gen den rechts­kon­for­men Um­gang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten spätes­tens ab Mai 2018 mit ho­hen Bußgel­dern be­droht. Wir hel­fen Ih­nen bei der Ver­mei­dung von Rechts­verstößen und Image­schäden und bei der Um­stel­lung auf die Da­ten­schutz­an­for­de­run­gen der DS-GVO in Ih­rem Un­ter­neh­men.

Auf­grund der Über­schnei­dun­gen zwi­schen IT-Recht, geis­ti­gem Ei­gen­tum und wett­be­werbs­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen be­steht un­ser Team aus spe­zia­li­sier­ten Fach­anwälten in den Be­rei­chen In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie­recht und dem an­gren­zen­den Ge­biet des ge­werb­li­chen Rechts­schut­zes. Un­sere Rechts­anwälte ar­bei­ten eng mit dem GBIT (Ge­schäfts­be­reich IT-Re­vi­sion bei RSM Eb­ner Stolz) zu­sam­men, um die dor­tige Ex­per­tise in Fra­gen der IT-Si­cher­heit und bei der prak­ti­schen Steue­rung von IT-Pro­jek­ten für Sie nutz­bar zu ma­chen.


Publikationen

  • Ebner Stolz novus Informationstechnologie 3. Ausgabe 2019
  • Ebner Stolz novus Informationstechnologie 2. Ausgabe 2019
  • Ebner Stolz novus Informationstechnologie 1. Ausgabe 2019
  • Ebner Stolz novus Informationstechnologie 3. Ausgabe 2018
  • Ebner Stolz novus Informationstechnologie 2. Ausgabe 2018
  • Ebner Stolz novus Informationstechnologie 1. Ausgabe 2018
  • Ebner Stolz novus Informationstechnologie III. 2017
  • novus Informationstechnologie II. 2017
  • novus Informationstechnologie I. 2017
  • novus Informationstechnologie I. 2016

no­vus In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie 2. Aus­gabe 2021

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