YouTube-Kanal zu Werbezwecken kein audiovisueller Mediendienst
Weder ein beim Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebener Videokanal noch ein dort abrufbares Werbevideo stellen einen audiovisuellen Mediendienst i.S.v. Art. 1 Abs. 1 a der Richtlinie 2010/13/EU dar. Wird mit einem auf diesem Werbekanal abrufbaren Video für neue Personenkraftwagen geworben, sind deshalb Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der beworbenen Modelle zu machen. ...lesen Sie mehr