AdBlock Plus: Angebot des Werbeblockers nicht wettbewerbswidrig
Das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus verstößt nicht gegen das UWG. Der Anbieter wirkt mit dem Angebot des Programms nicht unmittelbar auf die von einem Verlag angebotenen Dienstleistungen ein. Der Einsatz des Programms liegt in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer; die mittelbare Beeinträchtigung des Angebots des Verlags ist nicht unlauter. ...lesen Sie mehr