Verkaufsverbot von Waren eines Luxuswarenanbieters über Drittplattformen EU-rechtmäßig
Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen. Die Regelung muss nur der Sicherstellung des Luxusimages dienen, einheitlich für alle gleich festgelegt sein und ohne Diskriminierung angewendet werden. ...lesen Sie mehr