Kein Anspruch auf immaterielle Entschädigung nach § 7 S. 1 BDSG bei nicht-automatisierter Datenverarbeitung
Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich. Insbesondere kann ein Anspruch auf immaterielle Entschädigung nicht auf § 7 S. 1 BDSG gestützt werden. Auch bei richtlinienkonformer Auslegung gewährt die Norm für den Fall nicht-automatisierter Datenverarbeitung keinen Anspruch auf immaterielle Entschädigung. ...lesen Sie mehr