Verjährungsrechtliche Behandlung einer Pflichtverletzung bei Aufklärungs- und Beratungsfehlern
Wird der Schadensersatzanspruch eines Anlegers auf verschiedene Aufklärungs- oder Beratungsfehler gestützt, ist jede Pflichtverletzung verjährungsrechtlich selbständig zu behandeln. Bei der eingeschränkten Fungibilität einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds und der fehlenden Eignung der Beteiligung zur Altersvorsorge handelt es sich um voneinander abgrenzbare Gesichtspunkte, die Gegenstand eigenständiger Aufklärungs- und Beratungspflichten sein können, die verjährungsrechtlich selbständig zu behandeln sind. ...lesen Sie mehr