Die Bundesregierung hat am 5.4.2023 die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen, das der Bundestag am 6.7.2023 verabschiedet hat. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 29.9.2023. Das Gesetz wurde am 6.11.2023 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2023 I Nr. 294 vom 6.11.2023) veröffentlicht. Es trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. ...lesen Sie mehr
Kartellrecht
Das Kartellrecht geht alle Unternehmen an: so war in den letzten Jahrzehnten nahezu jede Industrie Untersuchungen durch Wettbewerbsbehörden ausgesetzt, an deren Ende teils empfindliche Bußgelder verhängt wurden. Adressaten der Bußgeldbescheide sind dabei kleine mittelständische Unternehmen wie international agierenden Konzerne gleichermaßen.
Dabei bietet das Kartellrecht neben Grenzen, die es horizontalen und vertikalen Absprachen setzt, auch Gestaltungsspielräume für Kooperationen zwischen Wettbewerbern und entlang der Wertschöpfungskette.
Ziel des Kartellrechts ist es, die Märkte offenzuhalten sowie die erforderlichen Rahmenbedingungen für Vielfalt, Qualität, Innovationen und marktgerechte Preise zum Wohl der Verbraucher zu schaffen. Hierbei zieht das Kartellrecht eine Grenze zwischen positiv zu bewertenden Kooperationen und unzulässigen Absprachen, deren genauer Verlauf im Einzelfall und immer mit Bezug zu dem jeweils relevanten Markt zu ermitteln ist. Ebenfalls schiebt es dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung einen Riegel vor.
Dem allgemeinen Beratungsansatz von RSM Ebner Stolz folgend beraten wir Unternehmen jeglicher Branche und Größe präventiv-gestalterisch bei der kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Lieferbeziehungen, Kooperationen mit Wettbewerbern sowie bei vertikalen Kooperationen. Sofern Sie als Finanzinvestor oder strategischer Investor die Übernahme eines anderen Unternehmens planen, begleiten wir Sie von der Strukturierung des Informationsaustausches im Rahmen eines Bieter- oder Due Diligence Prozesses bis zur Anmeldung und Freigabe des Zusammenschlusses bei den bzw. durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden.