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Rechtsberatung

Notar

Von der Unternehmensgründung, über Unternehmens- und Grundstückstransaktionen bis zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge - im Wirtschaftsrecht lohnt es sich vielfach, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, um sachgerechte Lösungen zu finden. Verträge in diesen Bereichen bedürfen aber häufig auch der notariellen Form. Ein wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Notar mit Geschäftsstelle am Frankfurter Standort von RSM Ebner Stolz ergänzt das Beratungsspektrum von RSM Ebner Stolz.

Bei der Gründung von Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten muss der Ge­sell­schafts­ver­trag be­ur­kun­det und der Gründungs­vor­gang bis zur Re­gis­ter­ein­tra­gung no­ta­ri­ell be­glei­tet wer­den. Die Un­terstützung ei­nes No­tars ist zu­dem bei späte­ren Sat­zungsände­run­gen, Um­struk­tu­rie­run­gen und Ka­pi­talmaßnah­men in en­ger Ab­stim­mung mit Steu­er­be­ra­tern und Wirt­schaftsprüfern er­for­der­lich.

Die Hilfe ei­nes No­tars ist auch beim Ab­schluss von Grundstücks­kauf- und Ein­brin­gungs­verträgen so­wie bei der Begründung und Über­tra­gung von Woh­nungs­ei­gen­tum er­for­der­lich. Wei­ter be­darf es der Un­terstützung von No­ta­ren bei dem Ver­kauf von Im­mo­bi­li­en­pa­ke­ten im Wege des As­set oder Share Deals so­wie bei der Kre­dit­si­che­rung.

Auch bei der Über­tra­gung von Un­ter­neh­men und Vermögen auf die nächste Ge­ne­ra­tion ist die Ein­schal­tung ei­nes No­tars häufig not­wen­dig. Die mit der Vermögens­nach­folge zu­sam­menhängen­den recht­li­chen Fra­gen sind kom­plex. Ein no­ta­ri­el­les Tes­ta­ment legt den Wil­len des Über­ge­bers zu­tref­fend nie­der, ist rechts­si­cher und ver­mei­det späte­ren Streit. Zu­dem ist die Über­tra­gung von Vermögen zu Leb­zei­ten un­ter ver­schie­de­nen As­pek­ten sinn­voll. Die Ge­stal­tung ent­spre­chen­der Verträge er­for­dert große Sorg­falt, da steu­er­li­che As­pekte wie auch zukünf­tige Ent­wick­lun­gen vor­aus­schau­end zu berück­sich­ti­gen sind.

Der No­tar übt ein öff­ent­li­ches Amt aus. Herr Rechts­an­walt und No­tar Pe­ter Holzhäuser er­bringt seine no­ta­ri­el­len Dienste ei­gen­ver­ant­wort­lich und außer­halb des Tätig­keits­be­rei­ches von RSM Eb­ner Stolz oder un­se­res in­ter­na­tio­na­len Netz­werks.