Die EU-Kommission hat am 13.12.2023 zwei Verordnungen zur Änderung der allgemeinen Vorschriften für De-minimis-Beihilfen (VO [EU] 2023/2831) und der Vorschriften für De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) erbringen (VO [EU] 2023/2832) erlassen, die zum 01.01.2024 in Kraft getreten sind. ...lesen Sie mehr
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Staatliche Vorgaben bilden den Rahmen für wirtschaftliche Tätigkeiten. Je nach Branche und Industriezweig kann dieser regulatorische Rahmen enger oder weiter gefasst sein. Bund, Länder und Kommunen setzen aber auch viele Anreize für die Entfaltung von Unternehmen, etwa durch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder die Gewährung von Fördermitteln für Forschung und Entwicklung oder Infrastrukturprojekte. Für Unternehmen gilt es daher, nicht nur gesetzliche Anforderungen einzuhalten, sondern auch die Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen, die der Staat ihnen bietet.
Private Unternehmen und staatliche Institutionen stehen in ständiger Interaktion. Mit der Teilnahme am Wirtschaftsleben sind auf der einen Seite rechtlich komplexe Verpflichtungen verbunden, die es einzuhalten gilt.
Für manche Wirtschaftszweige gibt der Staat lediglich einen allgemeinen rechtlichen Rahmen vor, innerhalb derer sich Unternehmen entfalten können. In anderen Bereichen, wie etwa den regulierten Industrien (z. B. der Energiewirtschaft, dem Öffentlichen Personennahverkehr, dem Telekommunikationssektor oder dem Gesundheitswesen), treffen Unternehmen auf eine Fülle von speziellen Genehmigungserfordernissen und regulatorischen Vorgaben, die ohne fundierte Rechtsberatung nicht zu bewältigen sind.
Auf der anderen Seite setzt der Staat Anreize für wirtschaftliche Aktivitäten und vergibt Subventionen und Fördermittel, z. B. zur Förderung regionaler Wirtschaftsstandorte, zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, für klimafreundliche Technologien und sonstige innovative Maßnahmen. Oft stellt es dabei bereits eine erhebliche Herausforderung dar, eine geeignete Fördermöglichkeit für das eigene Unternehmen zu identifizieren. Die Beantragung des jeweiligen Förderprogramms sowie die laufende Compliance mit dessen Anforderungen erfordern ebenfalls große Sorgfalt und rechtzeitige Beratung, um Risiken für eine etwaige Rückzahlung von gewährten Fördermitteln oder sonstige Sanktionen zu vermeiden. Letzteres gilt insbesondere bei Unternehmenstransaktionen und Restrukturierungen.
Schließlich stellen öffentliche Aufträge einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar. Die öffentliche Hand ist darauf angewiesen, Sachmittel und Dienstleistungen zu beschaffen, um ihre öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Im Rahmen der öffentlichen Beschaffung unterstützen wir mit unserer Beratung die öffentliche Hand wie auch private Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Dabei begleiten wie die Vergabe- und Vertragsverhandlungen und vertreten unsere Mandanten in Vergabenachprüfungsverfahren.
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Behörden und öffentlichen Akteuren und beraten Sie umfassend im gesamten Spektrum des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Wenn immer dies erforderlich ist, arbeiten wir interdisziplinär mit unseren Experten aus den angrenzenden Rechtsbereichen (z. B. Umwelt- und Planungsrecht, Außenwirtschaftsrecht, Steuern, Energie, Immobilien, Gesellschaftsrecht, Healthcare, IT) zusammen.