Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers für die Zeit der durch das Insolvenzgericht angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung
Pflichtenkollision und das Risiko einer Haftung des Geschäftsführers wegen Verletzung der Massesicherungspflicht bestehen nach BFH-Rechtsprechung auch in den Fällen der vorläufigen Eigenverwaltung nicht. Die (drohende) Geschäftsführerhaftung nach §§ 69, 34 AO für Umsatzsteuerschulden führt auch nicht dazu, dass die Insolvenzforderungen des Fiskus vorrangig gegenüber den Forderungen der anderen Insolvenzgläubiger befriedigt werden und es somit zu einer Verletzung des Gläubigergleichbehandlungsgrundsatzes kommt. ...lesen Sie mehr