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Rechtsberatung

Umwelt- und Planungsrecht

Die steigende Brisanz der Themen Umweltschutz und Klimawandel veranlasst sowohl die EU als auch den nationalen Gesetzgeber, die Regelungsdichte im Umwelt- und Planungsrecht fortlaufend zu erhöhen. Außerdem trägt die Berücksichtigung von Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit zunehmend zur Außendarstellung von Unternehmen bei. Für Unternehmen bedeutet dies einen stetig wachsenden Beratungsbedarf.

Fra­gen des Um­welt- und Pla­nungs­rechts stel­len sich für Un­ter­neh­men in vielfälti­ger Weise. Die Pla­nung und Er­rich­tung von In­dus­trie­an­la­gen und Be­triebsflächen, aber auch der Um­bau und die Er­wei­te­rung von Be­triebs­an­la­gen er­for­dern das Ein­ho­len von Ge­neh­mi­gun­gen, z. B. nach Bau­recht, Was­ser­recht oder Im­mis­si­ons­schutz­recht. Zusätz­lich sind die Gren­zen des Bau­pla­nungs­rechts und des Na­tur­schutz­rechts zu berück­sich­ti­gen. Im lau­fen­den Be­trieb sind Grenz­werte für Emis­sio­nen, die ord­nungs­gemäße Ent­sor­gung von Abfällen und Abwässern so­wie die Erfüllung zahl­rei­cher Mit­tei­lungs- und In­for­ma­ti­ons­pflich­ten ge­genüber den Behörden zu be­ach­ten. Zu­dem sind grundsätz­lich auch mögli­che Haf­tungs­ri­si­ken etwa für die Kon­ta­mi­na­tion von Bo­den und Grund­was­ser zu prüfen und et­waige Sa­nie­rungsmaßnah­men mit Behörden ab­zu­stim­men.

Je nach Bran­che müssen die Un­ter­neh­men da­ne­ben Vor­ga­ben des pro­dukt­be­zo­ge­nen Um­welt­rechts zur Her­stel­lung, dem In­ver­kehr­brin­gen oder der Rück­nahme ih­rer Pro­dukte ein­hal­ten (z. B. bei Elek­tro­nik­geräten, Bat­te­rien, Ver­pa­ckun­gen etc.) oder Maßga­ben des Le­bens­mit­tel­rechts, Ge­fahr­stoff­rechts oder Che­mi­ka­li­en­rechts berück­sich­ti­gen.

Zur Si­cher­stel­lung der dau­er­haf­ten Ein­hal­tung von um­welt­recht­li­chen Vor­ga­ben und der Ver­rin­ge­rung der Ri­si­ken für behörd­li­che oder gar straf­recht­li­che Sank­tio­nen kann darüber hin­aus die Ein­rich­tung ei­nes in­ter­nen Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­tems sinn­voll sein.

Nicht zu­letzt können die um­welt­recht­li­che Si­tua­tion ei­nes Be­triebs­stand­orts und mögli­che Haf­tungs­ri­si­ken we­sent­li­che Fak­to­ren für die Be­wer­tung ei­nes Un­ter­neh­mens sein, die im Vor­feld von Er­werb oder Veräußerung sorgfältig geprüft wer­den müssen.

Wir be­hal­ten für Sie den Über­blick über die kom­ple­xen um­welt- und pla­nungs­recht­li­chen Vor­ga­ben und ste­hen Ih­nen bei de­ren Um­set­zung be­ra­tend zur Seite. Un­sere Anwälte verfügen über langjährige Er­fah­rung im Um­gang mit Behörden, Fach­pla­nern und Sach­verständi­gen so­wie über die um­welt- und pla­nungs­recht­li­che Ex­per­tise, die im Kon­text von Un­ter­neh­mens- und Im­mo­bi­li­en­trans­ak­tio­nen benötigt wird. Je nach Be­darf be­zie­hen wir un­sere Ex­per­ten aus an­de­ren Rechts­be­rei­chen (ins­be­son­dere des Im­mo­bi­lien- und Steu­er­rechts) und Be­ra­tungs­dis­zi­pli­nen mit ein.